Rücksendung, Reklamation & Gewährleistung
Richtlinie für den NOVEM Online-Shop
Download as PDFNOVEM Edelmetalle GmbHEuropastraße 69, 4600 Wels, ÖsterreichFirmenbuch: FN 499699 b | UID: ATU73692603E-Mail: office@novem.gold
Rechtlicher Hinweis: Dieser Text ist ein auf Basis der mitgeteilten Geschäftsparameter und des Rechtsstands 16.09.2026 erstellter Entwurf. Wegen des grenzüberschreitenden EU-Vertriebs, der Kombination von Edelmetallen, Waren und Veranstaltungstickets sowie landesspezifischer Verbraucherschutzregeln ist vor Veröffentlichung eine anwaltliche Endprüfung und eine Prüfung der konkreten Shop-Implementierung erforderlich.
1. Zweck und Abgrenzung
Diese Richtlinie erläutert die praktische Abwicklung von Rücksendungen, Reklamationen und Gewährleistungsfällen. Gesetzlicher Widerruf, freiwillige Rückgabe und Gewährleistung sind unterschiedliche Rechtsinstrumente und werden getrennt behandelt.
2. Rücksendung nach gesetzlichem Verbraucherwiderruf
Bei Waren, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, ist die Rücksendung binnen vierzehn Tagen ab Erklärung des Widerrufs an NOVEM Edelmetalle GmbH, Europastraße 69, 4600 Wels, Österreich, abzusenden.
Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Rücksendekosten, sofern er darüber vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß informiert wurde. Eine nachverfolgbare und dem Warenwert angemessen versicherte Versandart wird empfohlen. Diese Empfehlung ist keine zusätzliche Voraussetzung für die Ausübung gesetzlicher Rechte.
Die Ware sollte vollständig, transportsicher, unbeschädigt und - soweit vorhanden und zumutbar - in der Originalverpackung zurückgesandt werden. Originalverpackung und völlige Unbenutztheit sind keine Voraussetzung für einen gesetzlichen Verbraucherwiderruf. Bei einem über die notwendige Prüfung hinausgehenden Umgang kann jedoch Wertersatz für einen eingetretenen Wertverlust geschuldet sein.
3. Edelmetalle
Für physische Edelmetalle besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die Voraussetzungen der Ausnahme für marktpreisabhängige Waren gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 FAGG erfüllt sind. NOVEM bietet für solche Edelmetalle grundsätzlich keinen freiwilligen Umtausch und keine freiwillige Rücknahme an.
Dies gilt nicht für berechtigte Reklamationen aufgrund von Mängeln, Transportschäden, Falschlieferungen oder sonstiger Vertragswidrigkeit.
4. Eventtickets und Zugangsberechtigungen
Bei termingebundenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kann gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Für Absagen, Verschiebungen oder veranstalterseitige Änderungen gelten die gesetzlichen Ansprüche und die wirksam einbezogenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Ticketpartners.
5. Reklamation wegen Mangel oder Falschlieferung
Reklamationen können an office@novem.gold gerichtet werden. Für eine schnelle Bearbeitung sollten Bestellnummer, Artikel, Beschreibung des Problems und - soweit sinnvoll - aussagekräftige Fotos beigefügt werden.
Bei erkennbaren Transportschäden sollte der Kunde den Schaden nach Möglichkeit beim Zusteller dokumentieren lassen und NOVEM zeitnah informieren. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern werden durch eine unterlassene Dokumentation oder verspätete Meldung nicht verkürzt, soweit zwingendes Recht entgegensteht.
6. Gewährleistung B2C
Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsrechte. NOVEM prüft nach Eingang einer Reklamation, welche gesetzlich vorgesehene Abhilfe im konkreten Fall geschuldet ist.
Rücktritts- oder Widerrufsausschlüsse für Edelmetalle oder Tickets schließen Gewährleistungsansprüche wegen Vertragswidrigkeit nicht aus.
7. B2B-Reklamationen
Unternehmer haben Waren im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Ein allgemeines B2B-Rückgabe- oder Umtauschrecht besteht nicht.
8. Rückerstattung
Bei einem wirksamen Verbraucherwiderruf erfolgt die Rückerstattung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel. NOVEM kann bei Waren die Rückzahlung bis zum Wareneingang oder bis zum Nachweis der Rücksendung zurückhalten, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.
Bei berechtigten Gewährleistungsfällen richten sich Kosten- und Erstattungsfolgen nach den gesetzlichen Vorschriften und der konkret geschuldeten Abhilfe.
9. Kontakt
NOVEM Edelmetalle GmbHEuropastraße 694600 Wels, ÖsterreichE-Mail: office@novem.gold
